Auszüge aus "Alternative Wirtschaftspolitik" von Prof. Dr. Rudolf Hickel, Dr. Axel Troost
Die Bundesrepublik steht vor der größten Beschädigung ihres sozialen
Zusammenhaltes seit ihrem Bestehen. Ausgerechnet eine sozialdemokratisch
geführte Regierung beabsichtigt, die Grundlagen und die Höhe der solidarischen
Alterssicherung zu demontieren, die den Kern des Systems der sozialen Sicherung
in Deutschland ausmacht. Dies ist umso bitterer, als die paritätisch
finanzierte Rentenversicherung vor über 100 Jahren als Zugeständnis an die
sozialen Bewegungen geschaffen und ihre fortschrittliche Weiterentwicklung in
der Bundesrepublik durch energischen Einsatz der Gewerkschaften vorangetrieben
wurde.
Die Demontage wird ohne stichhaltige Gründe betrieben. Im Ergebnis werden die
Älteren weniger Rente erhalten und die Jüngeren höhere Beiträge zahlen. Es ist
zu befürchten, daß nach diesem Systemwechsel in der Rentenversicherung auch die
übrigen Sicherungssysteme angegangen werden. Gewinner der "Reform" sind die
Unternehmen, die von Beiträgen entlastet werden und die großen Finanzkonzerne,
die mit zusätzlichen Anlagemöglichkeiten und Gewinnen rechnen können.
Volkswirtschaftlich gesehen wird die Zusatzbelastung der Arbeitnehmer die
Massenkaufkraft schwächen und damit den Abbau der Arbeitslosigkeit behindern.
Darüber hinaus wird die Anlage der Zusatzbeiträge auf den Kapitalmärkten dazu
führen, daß die soziale Sicherung zunehmend den Gesetzen und Risiken der
Finanzmärkte ausgeliefert wird.
Erfundene Sachzwänge: die Begründungen
Die offizielle Begründung der Bundesregierung für ihr Rentenkonzept beruht
auf einer unstrittigen Tatsache und einer unzutreffenden Behauptung.
Die unstrittige Tatsache ist, daß die Zahl der alten
Menschen im Vergleich zu den Erwerbstätigen langfristig zunimmt. Gründe hierfür
sind die demographische Entwicklung und die erfreulich steigende
Lebenserwartung. Ohne signifikante Änderungen bei der Zuwanderung als Folge
einer veränderten Einwanderungspolitik und der Geburtenhäufigkeit als Folge
einer anderen Familiepolitik würde nach Berechnungen des Statistischen
Bundesamtes das Verhältnis von Personen im Rentenalter (60 und älter) zu
Personen im Erwerbsalter (20-59 Jahre) von heute 40:100 auf 46:100 im Jahr 2010
und 70:100 im Jahr 2030 steigen.
Die unzutreffende Behauptung ist, daß eine Steigerung
der Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung über das Niveau von 11% hinaus
nicht weiter möglich ist.
- Erstens ist es absolut unerfindlich, und es überschreitet die Grenze zur
Absurdität, weshalb die Bundesregierung gerade bei 11% die unüberschreitbare
Grenze zieht, die im Jahre 2030 erreicht werden soll. Warum nicht die heutigen
9,65%, oder 10% - oder 12%? Letztere würden dem Rechentableau der
Bundesregierung und des Verbandes der Rentenversicherungsträger (VDR) zufolge
ausreichen, um die Renten im Jahre 2030 auf dem Niveau zu sichern, das sie ohne
die geplante Reform, also unter den heutigen Bedingungen erreichen würden.
Allerdings ist dieses Niveau schon durch die Kürzungen im Rahmen des
Eichelschen Sparpaketes (Haushaltssanierungsgesetz) auf ungefähr 69% ab dem
Jahre 2002 gesunken.
- Zweitens ist nicht einsichtig, weshalb nicht wie bislang eine
verteilungsneutrale paritätische Finanzierung der steigenden Kosten für die
Alterssicherung möglich sein soll, sondern stattdessen eine
Umverteilungskomponente zugunsten der Unternehmen und zu Lasten der
Arbeitnehmer eingeführt werden soll. Weshalb ist für Unternehmen nicht möglich,
was für Arbeitnehmer ohne weiteres unterstellt wird? Die Antwort ist nicht bei
Sachzwängen zu suchen, sondern in den Interessen der Unternehmen und in ihrer
Regierungsnähe, die ihnen erlaubt, ihre Interessen umzusetzen.
- Drittens zeigt eine einfache Rechung die Haltlosigkeit der
Regierungsposition: Bei einem jahresdurchschnittlichen Wirtschaftswachstum um
2,5% vom Jahren 2001 bis zum Jahre 2030 würde das Nationaleinkommen um den
Faktor 2,1 steigen. Wenn - Verteilungsneutralität unterstellt - der
Rentenversicherungsbeitrag der Arbeitgeberseite in der gleichen Zeit von jetzt
9,65% auf 12% steigen würde, verminderte sich der hierdurch verursachte Anstieg
des Realeinkommens auf den Faktor 2,04, also insgesamt um einen guten halben
Prozentpunkt. Wo liegt also das Problem? (Wenn das jahresdurchschnittliche
Wirtschaftswachstum nur 2% beträgt, liegt der Steigerungsfaktor für die gesamte
Bruttozunahme des Nationaleinkommens bei 1,811. Er vermindert sich durch den
Anstieg der Rentenversicherungsbeiträge auf 1,764, also um einen knappen halben
Prozentpunkt). Die paritätische Finanzierung eines steigenden
Rentenversicherungsbeitrages stellt ökonomisch kein Problem dar. Umso
erstaunlicher ist es, dass die von der interessierten Unternehmerseite
verbreitete Behauptung, es handele sich um ein ökonomisches Problem, das eine
grundsätzliche Abkehr von der paritätischen Rentenfinanzierung erfordere, nicht
nur von der Bundesregierung zum Ausgangspunkt ihrer "Reform" pläne gemacht,
sondern auch von der überwiegenden Teil der Medien und der Öffentlichkeit
kritiklos akzeptiert wird.
- Viertens: Wenn die Bundesregierung den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
bis zum Jahre 2025 von heute 6,5% auf 2,0% senken will (wie sie im
letztjährigen Rentenversicherungsbericht selbst in Aussicht stellt) bedeutet
dies eine Entlastung der Arbeitgeberseite um 2,25%. Selbst bei einer Steigerung
des Beitrags zur Rentenversicherung von 11% auf 12% würde sich eine Entlastung
bei den Beitragssätzen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zusammen
ergeben - und das paritätische System bliebe erhalten. Es könnte allerdings
sein, daß die Bundesregierung selbst nicht an den Rückgang der Arbeitslosigkeit
glaubt - nicht zuletzt deshalb nicht, weil sie ja auch nichts dafür tut.
- Fünftens schließlich läßt sich die Finanzierung der gesetzlichen
Rentenversicherung durch die Ausdehnung der Beitragspflicht auf alle
Erwerbspersonen bei gleichzeitiger Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze
verbessern.
Die Begründungen für den Ausstieg aus dem System der
solidarischen Alterssicherung sind allesamt sachlich falsch und täuschen
Sachzwänge nur vor. Sie speisen sich nach dem eigenen Selbstverständnis
der sozialdemokratischen und grünen Akteure - aus einer dem Zeitgeist folgenden
Modernisierungsideologie, die sich selbst mit dem Hauch der individuellen
Dynamik überzieht und sich gerne im Zentrum der "New Economy" sieht. Letztlich
ist diese Begründung der Demontage staatlich geschützter sozialer Sicherung im
Alter durch die neoklassisch-liberalistische Marktideologie geprägt: Der Schutz
vor sozialen Altersrisiken sei nicht Angelegenheit des Staates, sondern müsse
von den Individuen in Eigenverantwortung übernommen werden. Dabei übersieht diese Deregulierungsstrategie, dass Einkommensschwache und
Arbeitslose nicht in der Lage sind, auf privater Basis kontinuierlich genügend
Mittel für die Finanzierung ihrer Privat- Renten aufzubringen. Aber auch
bei gut und hoch Verdienenden ist gerade in den ersten Jahren des Erwerbslebens
nicht gewiss, ob sie so vorausschauend handeln, dass sie heute genug für die
viel später genutzte Alterssicherung sparen. Beides zusammen begründet die
Notwendigkeit, die Altersvorsorge innerhalb eines gesetzlichen
Sicherungssystems verbindlich zu verankern.
Die Verlierer
Die Verlierer der rot-grünen 'Rentenreform 2000' sind Jung und Alt. Im Ergebnis verspricht Rot-Grün dem Standardrentner des Jahres 2030 ein Gesamtversorgungsniveau aus gesetzlicher plus privater Rente, das bei "ehrlicher" - nämlich mit den heutigen Werten vergleichbarer - Berechnung nicht einmal das derzeitige Niveau erreicht, das heute alleine die gesetzliche Rente gewährt. Dafür aber sollen Arbeitnehmer einen dauerhaft deutlich höheren Gesamtvorsorgebeitrag zahlen als sie zu zahlen hätten, wenn an der paritätischen Finanzierung und dem heutigen Rentenniveau festgehalten würde.
Die Gewinner
Gewinner der geplanten Rentenreform wären zum einen die Arbeitgeber insgesamt. In doppeltem Sinne Gewinner wäre aber zum anderen der Finanzsektor, hier in erster Linie die großen Versicherungskonzerne und Kapitalanlagegesellschaften, die sich im Besitz weniger Großbanken und Bankengruppen befinden.
Volkswirtschaftliche Folgen
Die volkswirtschaftlich schädlichen Folgen der geplanten Rentenreform werden
sich in verschiedenen Bereichen bemerkbar machen:
- Erstens führt die mit der Reform verbundene weitere Umverteilung des
Volkseinkommens zugunsten der Gewinne und zu Lasten der Nettolöhne und
-gehälter zu einer weiteren Abschwächung der binnenwirtschaftlichen und damit
der gesamtwirtschaftlichen Dynamik. Dies ist die Lehre der
letzten 20 Jahre: die massive Umverteilung hat nicht zu einer Kräftigung
sondern zur Abnahme des Wirtschaftswachstums, nicht zu mehr Beschäftigung,
sondern zu mehr Arbeitslosigkeit geführt.
- Zweitens wird die Finanzierung der kapitalgedeckten Altersvorsorge aus den
ohnehin schon schwach steigenden oder stagnierenden Bruttolöhnen und -gehältern
(soweit sie nicht bloße Umschichtungen von ohnehin laufenden Ersparnissen,
sondern zusätzliche Sparleistungen darstellen) die private Konsumnachfrage
weiter schwächen und so einen zusätzlichen Impuls zur Vernichtung von
Arbeitsplätzen geben. Denn es kann nicht davon ausgegangen werden, daß die
angesammelten Beiträge von den Versicherungen in voller Höhe in produktive und
arbeitsplatzschaffende Investitionen gelenkt werden.
- Drittens wird der steigende Einfluß der Finanzkonzerne, an die die
Vorsorgeleistungen fließen, einen außerordentlich problematischen Einfluß auf
die Unternehmensführung von Kapitalgesellschaften und die Wirtschaftspolitik
haben.
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