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Rente bei Berufsunfähigkeit: Kaum eine Versicherung zahlt
prompt und problemlos!
"Menne" hatte alles richtig gemacht. Neben einer Lebensversicherung hatte
"Menne" auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Sollte er
ernsthaft krank werden, so dachte er, würden er und seine Familie abgesichert
sein. Falsch gedacht: Kurz nach seinem 50. Geburtstag traf ihn ein schwerer
Herzinfarkt. Sowohl die Ärzte der Uniklinik als auch der Rehaklinik
bescheinigten ihm wegen des schweren Herzschadens eine hochgradige
Berufsunfähigkeit. Seine Versicherung kümmerte das allerdings wenig. Sie
forderte immer neuere Gutachten, zweifelte diese an und zahlte zunächst
nicht.
"Kein Einzelfall, sondern leider ein ganz normales Vorgehen", so die
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Kaum eine Versicherung zahle prompt
und problemlos. Fast alle versuchten sich stattdessen um die Rentenzahlungen zu
drücken. Nach den Erfahrungen der Verbraucherschützer gehen die Versicherungen
hierbei nach einem abgestuften Verfahren vor.
Der erste Schritt: Verzögerung. Durch scheibchenweises Anfordern der
notwendigen Unterlagen - etwa Belege oder Gutachten - wird das Verfahren in die
Länge gezogen. Nicht selten dauert es zwei Jahre, bis überhaupt über die
Zahlung der Rente entschieden wird. Solange bleiben die Kunden ohne Rente.
Der zweite Schritt: Anzweifeln der Berufsunfähigkeit. Häufig werden die
medizinischen Gutachten angezweifelt. Beispielsweise, wenn sie von einem Arzt
stammen, bei dem der Versicherte schon früher in Behandlung war. Dann wird
Befangenheit unterstellt. Oft argumentiert die Versicherung auch, die
Berufsunfähigkeit sei nur von begrenzter Dauer, da sich der Gesundheitszustand
ja bessern könne. Für die Erkrankten heißt das immer neue Gutachten und kein
Geld.
Der dritte Schritt: Verweisung auf eine andere Tätigkeit. Läßt sich der
medizinische Befund nicht mehr abstreiten, nutzen viele Versicherer die so
genannte Verweisungsklausel . Dies bedeutet: Wer seinen
erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, wird auf eine andere vergleichbare
Tätigkeit verwiesen. Auch dann gibt's keine Rente.
Der vierte Schritt: Vorwurf der arglistigen Täuschung. Läßt sich die
Berufsunfähigkeit nicht leugnen und ist keine Verweisung möglich, versuchen
Gesellschaften dem Erkrankten im Nach-hinein eine arglistige Täuschung bei
Antragstellung nachzuweisen. Damit würde der Vertrag rückwirkend nichtig, der
Versicherungsschutz entfallen und ebenso der Anspruch auf die
Berufs-unfähigkeitsrente. So muß jeder Berufsunfähige damit rechnen, daß die
Versicherung so lange in alten Arztunterlagen gräbt, bis sie eine Vorerkrankung
aufstöbert, die der Kunde möglicher-weise bei Antragstellung verschwiegen
hat.
Rund 13 Millionen Deutsche haben eine private Berufsunfähigkeits- oder
Invaliditätszusatz-versicherung. Im vergangenen Jahr zahlten sie dafür rund
fünf Milliarden Mark an Prämien. Ausgezahlt wurden aber allenfalls Renten von
rund zwei Milliarden Mark. In kaum einem Versicherungszweig ist das
Mißverhältnis von Beiträgen und Leistung so augenfällig wie bei der
Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Überschüsse dienen als Reserven zur
Abdeckung des erheblichen und lange laufenden Risikos.
Bereits heute wird jeder vierte Arbeitnehmer berufs- oder erwerbsunfähig, im
Schnitt mit 52 Jahren. Der gesetzliche Invaliditätsschutz, ohnehin noch nie
besonders üppig, ist in diesem Jahr kräftig zusammengestrichen worden. Breite
Schichten sind nun auf private Berufsunfähigkeits-versicherungen angewiesen. Ob
diese Privatisierung des Invaliditätsrisikos aber wirklich funktioniert, hängt
nach Meinung unabhängiger Experten vor allem davon ab, ob sich die Assekuranz
auch weiterhin mit allerlei Hintertürchen und Tricks um die Zahlungspflicht
drücken kann.
Mit anderen Worten: Werden die für den Normalkunden undurchschaubaren
Versicherungs-bedingungen endlich auf breiter Front so umgestaltet, daß die
Versicherungen nicht nur viel versprechen, sondern im Ernstfall auch wirklich
zahlen? Und: Wie kann ein Kunde schon heute erkennen, welche Versicherung ihn
später fair behandeln wird?
Drei Beispiele:
1. Eine kundenfreundliche Versicherung verzichtet generell auf die
Verweisungsklausel. Wer dann in seinem ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten
kann, bekommt die vereinbarte Rente. Die Versicherung kann ihn nicht etwa auf
den Job eines Verkäufers im Baumarkt verweisen und die Rente verweigern.
2. Nach 6 Monaten Arbeitsunfähigkeit sollte die Versicherung automatisch
die Berufsunfähigkeit anerkennen. Mit solch klarem Kriterium entgehen Erkrankte
einem langwierigen Gutachterstreit und können einen problemlosen Nachweis
führen.
3. Fahrlässige Verstöße sollten nicht zum Ausschluß des
Versicherungsschutzes führen. Sonst würde schon ein Straßenverkehrsunfall wegen
eines mißachteten Rotlichts bereits zur Verweigerung der Rente führen.
"Menne" erkämpfte sich in einem sieben Jahre dauernden Rechtsstreit und drei
Gerichts-verfahren seine regelmäßige Rente.
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