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Wirtschaftskriminalität - Bestandteil der Gesellschaft
Kriminalität ist ein Bestandteil der Gesellschaft. Mit anderen Worten,
Kriminalität ist nicht zu verhindern und stellenweise sogar eine
gesellschaftliche Notwendigkeit. Ebenso ist Wirtschaftskriminalität fester
Bestandteil unserer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsform. Betrachtet man nur
den Bereich Steuer-, Anlage- und Subventionsbetrug, wirtschaftskriminelle
Kapitalschmarotzer und Korrupteure aller Branchen in der Bundesrepublik
Deutschland, so beträgt der Schaden über 100 Milliarden Euro pro Jahr. Eine
Summe, die dem Staat und damit der Gesellschaft jedes Jahr auf dem Wege
krimineller Umverteilung von Volksvermögen entzogen wird. Das Geld verschwindet
auf anonyme in- und ausländische Konten und niemand weiß genau was der Einzelne
damit verbricht.
Vertreter der Wirtschaft fordern vom Staat Rechtssicherheit. Bislang haben sie
sich Gesetze wie Maßanzüge zuschneiden lassen und sich damit eine
demokratiefreie Zone geschaffen. Die meisten dieser Gesetze ermöglichen oder
fördern ihnen die völlig legale Ausplünderung des Staates. Freie Wirtschaft,
freie Marktwirtschaft, freie globale Marktwirtschaft steht in einem nicht zu
übersehenden Widerspruch zur sozialen und demokratischen
Rechtsstaatlichkeit.
Allein durch Steuerkriminalität gehen dem Fiskus - und damit den ehrlichen
Steuerzahlern sowie allen, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind -
jährlich rund 150 Milliarden verloren. Das klassische Wirtschaftsverbrechen
jedoch ist die Korruption. Wenn die Medien darüber berichten, steht meistens
der "korrupte Staatsdiener" im Vordergrund, der die Hand aufhält.
Eigenartigerweise wird dabei vergessen, daß zur Korruption immer zwei gehören.
Die Geldgeber nämlich werden geschont. Warum? Wenn man
Korruption bekämpfen will, muß man doch vor allem die Schmiergeldquelle
verschließen. Korruption zerstört nicht nur die Demokratie, sondern sie setzt
auch den Markt außer Kraft. Korruption wird für die Gemeinschaft teuer, viel zu
teuer.
"Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet". (Erasmus von Rotterdam, Humanist, um 1500)
Diejenigen, die Strafgesetze verabschieden, begehen ganz legal
wirtschaftliche Verstöße, um nicht zu sagen: Verbrechen. Oder wie kommt ein
staatlicher Schuldenberg von mehr als zwei Billionen Mark zustande? Doch nur
durch sozial schädigendes Handeln. Ein Handeln, das bei jedem
Unternehmer strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen
würde, ist in diesem Fall nicht mit Strafe bedroht.
Hauptgeschädigter bei wirtschaftskriminellen Delikten ist in über 50 Prozent
aller Fälle der Staat, wie das Bundesjustizministerium erklärt. Diese Erklärung
ist unvollständig: Der Staat sind wir: Lohn- und Einkommenssteuerzahler;
Endverbraucher, die die Steuerlast zu tragen haben; Beitragszahler zu den
gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungen.
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