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Rentenversicherung in Deutschland
Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist als Umlageverfahren
organisiert. Das bedeutet: Abgesehen von einer geringen Schwankungsreserve wird
kein Kapital gebildet - die Einnahmen der Rentenversicherung werden als
Rentenzahlungen direkt an die Rentner weitergegeben. Grundsätzlich unterliegen
alle Arbeitnehmer und Auszubildenden der Versicherungspflicht, davon
ausgenommen sind Beamte und die meisten Selbstständigen.
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden durch
Beitragszahlungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie durch Steuermittel
des Bundes finanziert. Neben der allgemein bekannten Altersrente gehören zu den
Leistungen der gesetzliche Rentenversicherung auch Rentenzahlungen bei
Invalidität und im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung.
Eine der wichtigsten Voraussetzung für die Stabilität der gesetzlichen
Rentenversicherung ist der ausreichende Nachwuchs an Beitragszahlern. Sie
finanzieren schließlich die Renten der jeweiligen älteren Generationen (deshalb
spricht man auch vom "Generationenvertrag"). Die demographische Entwicklung in
Deutschland gefährdet diese Voraussetzung jedoch künftig stark: Das Verhältnis
zwischen den mindestens 60-Jährigen und den 20- bis 59-Jährigen wird nämlich
von heute knapp 400 zu 1.000 schon am Ende des Jahrzehnts auf rund 530 bis 540
Alte je 1.000 Jüngere steigen. Im Jahr 2050, so die Prognose, beträgt die
Relation sogar rund 800 zu 1.000.
Ohne Reform würde es daher zwangsläufig zu einem Anstieg der Beitragssätze
kommen. Dies würde aber über steigende Arbeitskosten den Arbeitsmarkt belasten.
Um eine derartige Fehlentwicklung zu vermeiden, ist eine Absenkung des
Rentenniveaus in Verbindung mit dem Aufbau zusätzlicher kapitalgedeckter
Altersvorsorge unvermeidbar. (Quelle: chancenfueralle.de)
Rentenversicherung in der Schweiz
"Ein Tisch auf drei Beinen kann nicht wackeln" - nach diesem Motto besteht
die Altersvorsorge in der Schweiz schon seit geraumer Zeit aus gesetzlichen,
privaten und betrieblichen Bestandteilen.
Während hierzulande mit der Riester-Rente erst ein Schritt in Richtung private
Vorsorge gemacht wurde, sind die Schweizer schon weiter: Seit Einführung des
3-Säulen-Modells steht das Rentensystem der Eidgenossen auf sicheren Beinen.
Das Schweizer Modell funktioniert nach dem "Capuccino-Prinzip": Den Kaffee gibt
es aus der gesetzlichen Versicherung, die Milch aus der betrieblichen
Altersvorsorge, die Schokostreusel aus der privaten Vorsorge.
1. Säule
Die staatliche Grundrente: Alle Schweizer zahlen in diese Versicherung ein,
auch Beamte und Selbstständige. Der Beitragssatz beträgt derzeit 9,8 Prozent
des Erwerbseinkommens. Die Hälfte davon trägt der Arbeitgeber. Wer mindestens
ein Jahr einzahlt, hat Anspruch auf eine Mindestgrundrente von umgerechnet 680
Euro im Monat. Kindererziehungszeiten und Zeiten, in denen hilfsbedürftige
Verwandte gepflegt wurden, werden dabei rentensteigernd angerechnet.
2. Säule
Die berufliche Vorsorge (BV): Jeder Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber
pflichtversichert. Rund fünf Prozent seines Lohns zahlt der Arbeitnehmer ein.
Allein daraus ergaben sich 1998 durchschnittliche Rentenansprüche von
umgerechnet 1.023 Euro im Monat.
3. Säule
Die private Vorsorge: Sie ist freiwillig, wird aber durch starke Steueranreize
gefördert. Sie richtet sich vor allem an Selbstständige, die nicht in der BV
versichert sind. Diese können bis zu 20 Prozent ihres Erwerbseinkommens (für
Arbeitnehmer und Selbstständige gelten unterschiedliche Obergrenzen) von der
Steuer abziehen, wenn sie es für ihre Altersvorsorge anlegen. (Quelle:
chancenfueralle.de)
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