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Arbeitslose zahlen einen hohen Preis, Unternehmer erhalten Anreize
Die Vorschläge der Hartz-Kommission beschleunigen die Erosion des geschützten Normalarbeitsverhältnisses / Von Rudolf Hickel, Professor für Wirtschaftswissenschaft an der Uni Bremen
[...] Mit einem Satz lässt sich zusammenfassen: Den Betroffenen wird ein neuer Gesellschaftsvertrag angeboten, mit dem Schwerpunkt der Reintegration von Arbeitslosen in Jobs - allerdings mit deutlichen Qualitätsverlusten. Dieser Gesellschaftsvertrag...basiert auf den folgenden Aktionszentren:
Erstens wird...individuell auf den jeweiligen Arbeitslosen bezogen die
Zumutbarkeit, einen schlechter bezahlten und unterqualifizierten
Job...anzunehmen, deutlich erhöht.
Zweitens übernehmen die Vermittlung von Arbeitslosen mit modernem
Management ausgestattete Einrichtungen...
Drittens werden Teile der Vermittlungsaufgaben privatisiert...Dazu sind die
Personal-Service-Agenturen vorgesehen.
Viertens schafft der Staat finanzielle Anreize bei der Übernahme von
Arbeitslosen zu Gunsten der Arbeitgeber. Um die
Chancen bei der Jobsuche zu erhöhen, packt der Staat dem Arbeitslosen
ebenso wie dem Auszubildenden einen zinsgünstigen Kredit für seinen
künftigen Arbeitgeber in den Rucksack.
Die Chancen, diesen Gesellschaftsvertrag über die Reintegration von
Arbeitslosen in Beschäftigung realisieren zu können, hängen maßgeblich von
der Verteilung der Vorteile und Nachteile sowie den finanziellen Risiken
ab. Es gibt klare Gewinner und Verlierer. Zweifellos erhöhen die
vorgeschlagenen Instrumente insgesamt die Chancen für Arbeitslose, wieder
Erwerbsarbeit zu finden. Dafür müssen allerdings nur die Arbeitslosen einen
hohen Preis bezahlen, während die Unternehmen
finanzielle Anreize erhalten:
- Die Tatsache, dass die ursprünglich geplante, pauschale Kürzung, die die
Unternehmensvertreter forderten, nicht mehr im Endbericht steht, ist
anzuerkennen. Denn mit Pauschalkürzungen wäre allen Arbeitslosen eine
Kollektivschuld an ihrer Lage, für die sie dann auch noch bezahlen müssen,
zugeschrieben worden. Allerdings wird jetzt individualisiert, also für die
Einzelprüfung, wie es Hartz ausdrückt, ein "filigranes System individueller
Sanktionen" etabliert. Druck bzw. Repression gegenüber den Arbeitslosen
nehmen zu.
- Die Beweislast für den Zustand der Arbeitslosigkeit wird umgekehrt.
Künftig muss der Arbeitslose nachweisen, dass er sich um eine Stelle
bemüht.
- Von jüngeren, familiär nicht gebundene Arbeitslosen wird eine höhere
Mobilität erwartet. Sie müssen bereit sein, einen schlechter bezahlten und
unterqualifizierten Job an irgendeinem Ort in Deutschland aufzunehmen.
- Künftig werden erwerbsfähige Bezieher von Sozialhilfe vom Arbeitsamt als
Jobcenter betreut, um sie dem Arbeitsmarkt schneller und preiswerter
zuführen zu können.
- Vorgesehen ist die neue Einrichtung der so genannten Personal Service
Agentur (PSA). Arbeitslose werden bei dieser PSA angestellt und je nach
Bedarf auf Zeit dem Arbeitgeber ausgeliehen. Praktisch handelt es sich um
eine Zeitarbeit-Agentur, mit der der bisher für die Arbeitgeber geltende
Kündigungsschutz ausgehebelt wird. In der Hartz-Charta zur neuen
Arbeitsmarktverfassung für Arbeitslose ist vornehm von der "Neutralisierung
des Kündigungsschutzes" die Rede. Die Aufgaben der Personal Service Agentur
können in Zusammenarbeit oder auch alleine durch private Zeitarbeitsfirmen
wahrgenommen werden. Nach längerem Streit hat sich die Hartz-Kommission
darauf geeinigt, die auf Zeitarbeit geschickten Beschäftigten mit einem
eigenständigen Tarifvertrag - allerdings mit der Möglichkeit, niedrigere
Einstiegslöhne zu bezahlen - innerhalb der PSA auszustatten. Insgesamt
droht ein Drehtüreneffekt. Unternehmen schicken Beschäftigte in die
Arbeitslosigkeit. Diese kommen dann über die PAS als Zeitarbeiter
zurück.
...Billiglohnjobs ausgeweitet.
Die von 325-Euro-Jobs auf 500 Euro angehobenen Billigjobs, für die der
Arbeitgeber nur noch zehn Prozent der Sozialversicherungsbeiträge
aufzubringen hat, sind nach heftigem internen Streit erst einmal auf
haushaltsbezogene Dienstleistungen - also vor allem auf Nutzung von
Putzhilfen und Dienstmädchen - begrenzt worden. Mit diesem Einstieg wird
das Tor zu einer sich ausbreitenden Billiglohnlandschaft geöffnet. In der
Gesamtheit bewirken viele Instrumente die beschleunigte Erosion des
geschützten Normalarbeitsverhältnisses zum weniger geschützten
Billiglohnjob.
- Dazu gehört auch das Angebot, Schwarzarbeiter wieder in die Legalität
zurückzuholen. Dazu wird die Ich-AG vorgeschlagen - was für eine
missbräuchliche Reduktion des Ichs. Als Anreiz dient eine
Maximalbesteuerung mit zehn Prozent bis zur Einnahmegrenze von 15 000 bzw.
25 000 Euro im Jahr. Massive Mitnahmeeffekte über Nebenjobs sind heute
schon absehbar.
- Zur ausreichenden Schaffung von Ausbildungsplätzen wird schließlich ein
dubioses Finanzierungsmodell angeboten. Jugendliche auf der Suche nach
einem Ausbildungsplatz sollen mit einem so genannten
Ausbildungswertzertifikat ausgestattet werden. Der Auszubildende kauft sich
mit einem zinsgünstigen Kredit von 25 000 Euro beim Betrieb ein. Durch
diese stattliche Hilfe wird die finanzielle Verantwortung des Arbeitgebers
deutlich reduziert. Damit droht das so hoch gelobte duale System der
Berufsausbildung zu schrumpfen.
Ein Fonds mit einem Volumen von 20 Milliarden Euro wird vorgeschlagen.
Daraus sollen einerseits öffentliche Infrastrukturinvestitionen für
wirtschaftsschwache Kommunen in Ostdeutschland finanziert werden.
Andererseits wird der größte Teil für finanzielle Anreize zu Gunsten der
Unternehmen ausgegeben. Arbeitslosen wird in ihren Rucksack auf dem Weg zur
Suche nach einem Job ein günstiger Kredit gepackt, den der Betrieb, der
einstellt, zur Stärkung der Eigenkapitaldecke nutzt.
Der Fonds zur Finanzierung dieses Systemwechsels wird bei der Kreditanstalt
für Wiederaufbau eingerichtet. Wichtigstes Finanzierungsinstrument ist der
so genannte Job-Floater.
Dabei handelt es sich um ein festverzinsliches Wertpapier - etwa mit einem
Zinssatz von 2,5 bis drei Prozent. Dieses Wertpapier wird wohl auf wenig
Gegenliebe bei den derzeit ohnehin gebeutelten Anlegern auf den
Finanzmärkten stoßen. Daraus erklärt sich wohl der in die Diskussion
gebrachte Vorschlag, Steuerflüchtlingen sollte die Chance geboten werden,
bei Rückgabe der Gelder an den Fonds amnestiert zu werden - allerdings mit
einer Anreiz schaffenden Vergünstigung. Auf diesen - wie es Hans Eichel
formulierte - "Schlag ins Gesicht der ehrlichen Steuerzahler" ist am Ende
verzichtet worden. Jetzt wird für ein "Notopfer" geworben; Sponsoren werden
in die moralische Pflicht genommen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen: Dieser neue Gesellschaftsvertrag zur Reintegration von Arbeitslosen ins Jobsystem verzichtet weitgehend auf Vorschläge zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze. Damit kann die riesige Arbeitsplatzlücke, also die Lücke zwischen der Nachfrage nach Erwerbsarbeit und dem Angebot an Arbeitsplätzen kaum geschlossen werden [...]
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